Finanzierungsmöglichkeiten

Selbstverständlich akzeptieren wir auch verschiedene staatliche Förderungsmöglichkeiten. Gerne wollen wir Ihnen einen Überblick über die von uns akzeptieren Förderungsmöglichkeiten geben.

1. Die staatliche Bildungsprämie

fördert die berufliche Weiterbildung mit dem Ziel, Weiterbildung bezahlbar zu machen und Entwicklungsmöglichkeiten im Beruf zu schaffen. Hierbei übernimmt der Staat die Hälfte der Seminargebühr bis maximal 500 Euro (brutto). Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) beträgt.

Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info

 2. Der Bildungsscheck NRW

garantiert die Übernahme der Hälfte der Teilnahmegebühren bis maximal 500 Euro (brutto) pro Bildungsscheck. Bedingung ist, dass das arbeitgebende Unternehmen in NRW ansässig ist und maximal 250 Beschäftigte (ausgenommen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes) hat. Förderungsberechtigt sind damit auch Beschäftigte, die nicht in NRW wohnen, solange ihre Arbeitsstätte in NRW liegt.

Weitere Informationen: www.arbeit.nrw.de

3. Der Bildungsscheck Brandenburg

gewährt Zuschüsse in Höhe von 70% der Seminarkosten bis maximal 500 Euro (brutto). Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg. Den Bildungsscheck Brandenburg können Sie zweimal im Jahr beantragen. Einige Personengruppen wie Beschäftigte in Elternzeit erhalten 90% Zuschuss zu den Kursgebühren.

Weitere Informationen: www.masf.brandenburg.de

4. Der Weiterbildungsbonus Hamburg

richtet sich an Beschäftigte, auch mit geringer Qualifizierung oder Migrationshintergrund sowie Personalverantwortliche in KMU. Mit dem Weiterbildungsbonus werden bis zu 50% der Kosten übernommen. Die Obergrenze für die Förderung liegt bei 750 Euro. Voraussetzung: das Unternehmen oder der Beschäftigte muss in Hamburg ansässig sein.

Weitere Informationen: www.weiterbildungsbonus.net

5. Der Weiterbildungsscheck Sachsen

spricht sowohl Arbeitnehmende als auch Beschäftigte an, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben. Dabei kann der Antragstellende in Teilzeit arbeiten, befristet beschäftigt sein, sich in Elternzeit befinden oder Zivildienst leisten. Ausgeschlossen sind allerdings Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes, Auszubildende, Rentner*innen und Beschäftigte in Altersteilzeit. Übernommen werden 80% der Weiterbildungskosten bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von max. 2.500 € bzw. 50% bei mehr als 2.500 € bis max. 4.150 €.

Weitere Informationen: www.bildungsmarkt-sachsen.de

6. Die Qualifizierung von Beschäftigten in Sachsen-Anhalt

beinhaltet eine Förderung für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu 35% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen. Förderungsberechtigt ist der Antragstellende, wenn er seinen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat und in einem Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten (KMU) arbeitet. Antragsberechtigt sind auch Selbständige mit Wohnsitz und Hauptarbeitsstätte in Sachsen-Anhalt. Vorausgesetzt wird, dass das Seminar mind. 16 Stunden umfasst und die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mind. 1.000 Euro betragen.

Weitere Informationen: www.ib-sachsen-anhalt.de