AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen, Praxistage, Intensivkurse, Seminare, Webinare und Online-Kurse – veranstaltet von der SCM c/o prismus communications GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der School for Communication and Management (SCM) im Rahmen der Weiterbildung und -qualifizierung angeboten werden, sowie für die hier angebotenen Produkte.

(2) Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck übersandt.

(3) Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Anmeldende wählt aus dem Weiterbildungsangebot die Veranstaltung aus, an der er teilnehmen möchte und klickt das Feld “Anmeldung” an. Nach Anklicken des Feldes “Anmeldung” füllt der Anmeldende alle in dem angezeigten Dialogfenster “Anmeldung” abgefragten Angaben vollständig und richtig aus, nimmt Kenntnis von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erklärt sein Einverständnis mit deren Geltung sowie mit der zweckgebundenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm eingegebenen Daten. Mit Anklicken des Feldes “Absenden” erklärt der Anmeldende verbindlich, an der ausgewählten Veranstaltung zu den angegebenen Konditionen teilnehmen zu wollen.

(2) Die SCM bestätigt dem Teilnehmenden unverzüglich per E-Mail den Zugang der elektronischen Anmeldung.

(3) Nach Bearbeitung der Anmeldung erhält der Teilnehmende eine Anmeldebestätigung per E-Mail und separat postalisch eine Rechnung.

(4) Der Vertragstext wird von der SCM zusammen mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen gespeichert und dem Anmeldenden auf Verlangen per E-Mail zugesandt.

§ 3 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl ist i.d.R. begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der Anmeldende unverzüglich eine Benachrichtigung.

§ 4 Teilnahmegebühr

(1) Die angegebene Teilnahmegebühr versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verpflegung der Teilnehmenden über die Tagungs- und Seminarverpflegung hinaus sowie die Bereitstellung evtl. notwendiger Übernachtungsmöglichkeiten übernimmt die SCM nicht. Für Veranstaltungen in Wien / Österreich fällt eine Mehrwertsteuer von 20 % an.

(2) Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer, auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

(3) Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Erfolgt die Stornierung bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, so wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Erfolgt die Stornierung der Anmeldung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, so werden 50 Prozent der gesamten Teilnahmegebühr fällig, danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben. Bei Nichtteilnahme wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt. Entscheidend ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der SCM.

(4) Für die Anmeldung zu Intensivkursprüfungen gelten dieselben Stornierungsbedingungen wie unter 4.3 genannt.

(5) Ersatzteilnehmer*innen können jederzeit kostenfrei benannt werden.

(6) Eine Umbuchung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Umbuchung weniger als 28 Kalendertage vor Veranstaltung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 Euro an.

(7) Bei Anmeldung bis acht Wochen vor Veranstaltung erhält der Teilnehmende an Seminaren einen Frühbucherrabatt von fünf Prozent. Dies gilt nicht bei einer kombinierten Buchung von Workshop und Tagung, hier gilt der ausgeschriebene Kombinationspreis. Mitglieder des BdKom, des FCP, der DPRG, der SPRG und des PRVA sowie Mitarbeitende von GPRA-Mitgliedsagenturen erhalten einen Rabatt von zehn Prozent auf die Teilnahmegebühr von Seminaren und Workshops. Die persönliche Mitgliedschaft des Teilnehmenden muss zum Zeitpunkt der Buchung bestehen und schriftlich nachgewiesen werden. Die Rabatte sind nicht kombinier- bzw. aufrechenbar. Bei gleichzeitiger Anmeldung von drei Teilnehmenden des gleichen Unternehmens erhalten Sie einen Gruppen-Rabatt von zehn Prozent. Dies gilt nicht für Webinare und Onlinekurse. Der Frühbucherrabatt sowie der Rabatt für Mitglieder des BdKom, des FCP, der DPRG, der SPRG und des PRVA sowie Mitarbeiter*innen von GPRA-Mitgliedsagenturen gilt nicht für Intensivkurse, Praxistage, Online-Seminare und Video-Kurse.

§ 5 Termin-/Programmänderungen

(1) Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen, kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dem Teilnehmenden steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht.

(2) Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referent*innen durchführen zu lassen.

§ 6 Überlassene Unterlagen

Durch die School for Communication and Management (SCM) im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten oder überlassenen Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung von der SCM weder reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Teilnehmenden gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.

§ 7 Gewährleistung

Für erteilten Rat und die wirtschaftliche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.

§ 8 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche der Teilnehmer*innen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.

(2) Im übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe der Teilnahmegebühr begrenzt.

§ 9 Angaben des Anmelders/Datenschutz

(1) Die SCM weist darauf hin, dass Anmeldende ihre korrekten Adressdaten angeben müssen. Die SCM behält sich im Fall der Missachtung vor, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.

(2) Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von der SCM in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Die SCM gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.

§10 Bild- und Filmmaterial

(1) Der Teilnehmende ist einverstanden, dass die SCM grundsätzlich berechtigt sind, von Veranstaltungen Foto und Filmmaterial zu fertigen und damit der eventuellen Abbildung seiner / ihrer Person, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von der SCM im Rahmen der Weiterbildung und -qualifizierung angeboten werden ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Anmeldende Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§12 Widerrufsrecht

(1) Der nachfolgende Abs. 2 gilt nur für Verbraucher, d.h. sofern die Anmeldung zu einem Zweck geschieht, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung widerrufen werden. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, hat jedoch schriftlich zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Stand: 1. Juni 2020

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Inkometa-Award – veranstaltet von der SCM c/o prismus communications GmbH

§1 Preise

Bewerbungen beim Inkometa-Award sind kostenpflichtig. Eine Einreichung kostet 290 Euro, wenn sie bis zum ersten Einsendeschluss eingeht. Einreichungen, welche zwischen Einsendeschluss und Late-Deadline bei uns eingehen, kosten 395 Euro pro Einreichung. Die zweite bis dritte Einreichung kostet jeweils 250 Euro. Ab der vierten Einreichung fällt eine Gebühr von 225 Euro je Einreichung an. Soll ein und dieselbe Einreichung in mehr als einer Unterkategorie bewertet werden, so wird dies mit 150 Euro pro zusätzlicher Unterkategorie berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Tickets für die Preisverleihung sind nicht im Preis inbegriffen und müssen zusätzlich erworben werden, wobei Finalist*innen einen Sonderpreis erhalten. Teilnehmende erhalten nach dem Eingang ihrer Einreichung die Rechnung postalisch zugesandt. Es werden nur bezahlte Einreichungen berücksichtigt. Eine zusätzliche ausführliche Expertise erhalten Teilnehmende für ihren Wettbewerbsbeitrag gegen einen Aufpreis von 700 Euro zzgl. MwSt.

§2 Stornierung

Es ist nicht möglich, eine einmal eingesandte Einreichung wieder zu stornieren. Sobald die Einreichung im Registrierungsformular kostenpflichtig eingereicht wurde, ist keine Stornierung oder Erstattung der Teilnahmegebühren mehr möglich. Die Registrierung im Inkometa-Intranet ist kostenfrei.

§3 Einreichungen

Es besteht keine Einschränkung bei der Anzahl der möglichen Einreichungen. Ist ein Jury-Mitglied in einen Wettbewerbsbeitrag involviert – beispielsweise wenn beide Parteien dem selben Unternehmen angehören – so wird das entsprechende Jurymitglied sich der Abstimmung über das betreffende Projekt enthalten. Es dürfen auch Projekte teilnehmen, die bereits in anderen Wettbewerben vertreten waren.

§4 Auswahl der Gewinner

Allein die Jury wählt die Finalist*innen aus. Das Urteil der Jury ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Auswahl der Gewinner*innen findet in zwei Stufen statt, wobei die Fachjury eine Shortlist veröffentlicht. Die Finaljury nutzt diese als Grundlage, hat jedoch eine sogenannte „Wildcard“ und kann somit auch noch geeignete Einreichungen nachnominieren.

§5 Verwendung der Daten

Der Teilnehmende erlaubt uns, die Kontaktdaten zum Zusenden von Informationsmaterial (Newsletter) zu nutzen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen in unseren Datenschutzbestimmungen.

§6 Preisverleihung

Tickets für die Preisverleihung können zum Preis von 230 Euro (200 Euro ab dem 3. Ticket) zzgl. MwSt. erworben werden. Finalist*innen auf der Shortlist erhalten Tickets für einen Preis von 190 Euro pro Stück. In Kombination mit der Tagung Interne Kommunikation (am Folgetag) sind Tickets ab 895 Euro zzgl. MwSt. erhältlich. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Es gibt auch für Finalisten keine Garantie für Tickets, weswegen wir Ihnen den frühzeitigen Erwerb der gewünschten Tickets empfehlen. Beim Ticketkauf gelten die üblichen Stornierungsfristen der SCM.

§Bild- und Filmmaterial

Teilnehmende erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin SCM auf der Veranstaltung Bild- und Filmmaterial anzufertigen und dieses eventuell zu veröffentlichen.

§8 Absagen und Änderungen

Es gelten die AGB der SCM.

Stand: 7. Mai 2019